Amazon hätte die Prime-Preise 2022 nicht einfach so erhöhen dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Bestandskunden zahlen ab sofort wieder 7,99 Euro im Monat. Wer das zu viel gezahlte Geld zurückhaben will, kann sich kostenlos einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 die Prime-Gebühren für Bestandskunden angehoben hatte. Damit ist Amazon in letzter Instanz gescheitert. Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf und im Oktober 2025 das Oberlandesgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW recht gegeben.

Zum 15. September 2022 hatte Amazon den Preis für Prime im Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro erhöht, im Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro. Auch Prime Student wurde teurer: von 3,99 auf 4,49 Euro im Monat beziehungsweise von 34 auf 44,90 Euro im Jahr. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden holte Amazon damals nicht ein, sondern berief sich auf eine Klausel in den AGB. Diese ist nach Ansicht des BGH zu intransparent. Kunden könne man daraus nicht hinreichend klar entnehmen, welche Rechte ihnen bei einer Preiserhöhung zustehen.

Amazon reagiert – vorerst

Amazon hat unmittelbar nach dem Urteil reagiert und informiert betroffene Mitglieder derzeit per E-Mail. Für Kunden, deren Mitgliedschaft schon vor September 2022 bestand, sinkt der Monatsbeitrag ab der nächsten Zahlung automatisch wieder auf 7,99 Euro. Amazon spricht dabei ausdrücklich von einer vorübergehenden Senkung. Es ist also damit zu rechnen, dass der Konzern einen neuen Anlauf für eine Preiserhöhung startet, diesmal vermutlich mit Zustimmungsabfrage.

Geld zurück nur über die Sammelklage

Die Preissenkung gilt nur für die Zukunft. Die seit 2022 zu viel gezahlten Beträge erstattet Amazon nicht automatisch. Dafür läuft parallel eine Sammelklage (Abhilfeklage) der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ziel ist, dass Amazon allen angemeldeten Betroffenen die Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis zurückzahlt.

Je nach Abo-Modell und Laufzeit kommt einiges zusammen: Wer seit Herbst 2022 durchgehend monatlich gezahlt hat, hat rund 48 Euro zu viel überwiesen. Beim Jahresabo sind es 20,90 Euro pro Jahr, über vier Jahre also gut 80 Euro.

So nehmen Sie teil

Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kostenrisiko. Betroffene müssen nicht selbst klagen, sondern sich lediglich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen:

Anmelden kann man sich noch bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm; ein Termin dafür steht noch nicht fest. Hat die Klage Erfolg, erhalten angemeldete Verbraucher ihr Geld direkt zurück. Wichtig: Die Klage betrifft nur Bestandsverträge aus der Zeit vor der Erhöhung, nicht Prime-Abos, die erst danach abgeschlossen wurden.


Den Termin zur mündlichen Verhandlung und die genaue Anmeldefrist würde ich vor Veröffentlichung noch einmal bei der Verbraucherzentrale gegenchecken. Die Rückzahlungsbeträge sind meine Überschlagsrechnung und keine offiziellen Angaben.